Programm "Akutintervention"
In Anlehnung an die Senatsrichtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt können Betroffene von sexualisierter Gewalt, die an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät studieren oder arbeiten, beim Gleichstellungsbüro der Sozialwissenschaftlichen Fakultät einen Antrag auf Bezuschussung einer Akutintervention stellen. Pro Intervention können bis zu 500 Euro beantragt werden. Die Gelder können individuell für die Wiederherstellung der Studier-oder Arbeitsfähigkeit genutzt werden, also z.B. für ein individuelles Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungstraining, psychotherapeutische Maßnahmen oder anwaltliche Beratung. Die Anträge werden direkt an die Gleichstellungsbeauftragte gestellt und unterstehen der Schweigepflicht der Gleichstellungsbeauftragten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der leistungserbringenden Person/ Einrichtung.
Pro Semester sind Gelder für zwei Akutinterventionen eingestellt.
Es besteht kein Rechtsanspruch.